Energieausweis

Ausgangspunkt für die Erstellung von Energieausweisen ist die EU – Gebäuderichtlinie (2010/31/EU), welche in Österreich aktuell mittels EAVG (Energie-Ausweis-Vorlage-Gesetz) im Jahre 2012 (gültig seit: 1.12.2012) geregelt wurde.



Der Energieausweis :

Der Energieausweis dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen, indem er eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfes liefert. Mit dieser Information kann eine Aussage über die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser getroffen werden. Dieser Ausweis ist vergleichbar z.B.: mit der Energieplakette eines Kühlschrankes.
 Die Erstellung von Energieausweisen darf nur durch befugte Personen durchgeführt werden (z.B.: Elektrounternehmen)

Wann ist ein Energieausweis erforderlich:

Ein Energieausweis ist bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohnungen oder Häusern vorzulegen, bei Inseraten ist der HWB (Heizwärmebedarf) bzw. der fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor) anzu-führen. Dieser darf max. 10 Jahre alt sein. 

Welche Kosten entstehen durch die Ausstellung: 

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises betragen € 1,- / m² Nutzfläche, wobei als Mindestpauschale 
€ 400.- (exkl. USt) verrechnet werden.
 

Förderungen:

Mit der Vorlage eines Energieausweises werden je nach Bundesland verschiedene thermische Sanierungen gefördert, bzw. ist ein Energieausweis bei der Einreichung eines Bauvorhabens zwingend erforderlich.

Elektroüberprüfung im privaten Haushalt

Grundlage für die periodisch vorgeschriebenen Überprüfungen der elektrischen Anlagen ist die EN 50110-1. 
 Diese regelt gemeinsam mit der EVS 2003 und den in der ETV2002/A1 verbindlich erklärten Normen ÖVE(ÖNORM E 8001-6-61 die Prüfung von elektrischen Anlagen


Aufgabenumfang:

  • Besichtigen : umfasst z.B. die Kontrolle der Ausführung und Kennzeichnungen, bestimmungsgemäße Verwendung von Komponenten 
  • Erproben : hier erfolgt die Überprüfung der Funktionalität der Funktion von Sicherheitseinrichtungen (z.B.: automatische Abschaltung im Fehlerfall)
  • Messungen : Überprüfung von Isolationswiderstände oder Auslösezeiten von Schutzeinrichtungen

Zeitintervall:

Die wiederkehrenden Überprüfungen sollten im Normalfall alle 5 Jahre durchgeführt werden, bei außergewöhnlichen Beanspruchungen früher.

Angebot:

Für die Erstellung eines individuellen Angebotes stehen ich jederzeit zur Verfügung.



Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude (B 1300) 

Mittels einer Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 erfolgt die Beurteilung eines Wohngebäudes im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen.



Prüfungsumfang:
Im Zuge der Prüfung wird das Gebäude hinsichtlich technischer Objektsicherheit / Gefahrenvermeidung und Brandschutz / Gesundheits- und Umweltschutz / Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren begutachtet.

Prüfintervall:

 Die Prüfung des Gebäudes sollte jährlich durchgeführt und entsprechend der Norm dokumentiert werden.

Prüfungsergebnis:
Anhand von standardisierten Prüfabläufen erlangt der Eigentümer des Gebäudes bzw. deren beauftragte Verwalter eine Doku-mentation über mögliche Gefahrenquellen bzw. Sicherheitsmängel zum Zeitpunkt der Überprüfung und kann daraus die eventuell notwendigen weiteren Maßnahmen ein-leiten. 

In meiner Funktion als zertifizierter Objektsicherheitsprüfer stehe ich Ihnen gerne zur Durchführung der Prüfung zur Verfügung und erarbeite mit Ihnen Abläufe zur Beseitigung von möglichen Gefahren-quellen.